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   BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 779/94   

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https://dejure.org/1996,17157
BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 779/94 (https://dejure.org/1996,17157)
BAG, Entscheidung vom 10.10.1996 - 8 AZR 779/94 (https://dejure.org/1996,17157)
BAG, Entscheidung vom 10. Oktober 1996 - 8 AZR 779/94 (https://dejure.org/1996,17157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen eines Betriebsübergangs - Tatsächliche Fortführung eines Betriebsteils mit den übernommenen Betriebsmitteln - Möglichkeit der Ausübung der Leitungsmacht im Betrieb - Sachliche Auseinandersetzung mit den Entscheidungsgründen im Rahmen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 29.01.1987 - 2 AZR 109/86

    Arbeitsverhältnis: Saisonarbeit, Befristung, Anspruch auf Wiedereinstellung

    Auszug aus BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 779/94
    Bezieht sich die Revision auf mehrere Ansprüche im prozessualen Sinn, so muß zu jedem Anspruch eine ausreichende Revisionsbegründung gegeben werden (vgl. nur BAG Urteil vom 29. Januar 1987 - 2 AZR 109/86 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Saisonarbeit, zu C I der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 09.04.1991 - 3 AZR 598/89

    Abbau einer Überversorgung

    Auszug aus BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 779/94
    Unerheblich ist dagegen, ob der Erwerber die Leitungsmacht erst später ausüben will (vgl. etwa BAG Urteil vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - BAGE 68, 160 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAG Urteil vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAG Urteil vom 16. Februar 1993 - 3 AZR 347/92 - AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BGB-RGRK-Ascheid, 12. Aufl., § 613 a Rz 100 f., m.w.N.).
  • BAG, 16.02.1993 - 3 AZR 347/92

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

    Auszug aus BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 779/94
    Unerheblich ist dagegen, ob der Erwerber die Leitungsmacht erst später ausüben will (vgl. etwa BAG Urteil vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - BAGE 68, 160 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAG Urteil vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAG Urteil vom 16. Februar 1993 - 3 AZR 347/92 - AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BGB-RGRK-Ascheid, 12. Aufl., § 613 a Rz 100 f., m.w.N.).
  • BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

    Auszug aus BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 779/94
    Unerheblich ist dagegen, ob der Erwerber die Leitungsmacht erst später ausüben will (vgl. etwa BAG Urteil vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - BAGE 68, 160 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAG Urteil vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAG Urteil vom 16. Februar 1993 - 3 AZR 347/92 - AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BGB-RGRK-Ascheid, 12. Aufl., § 613 a Rz 100 f., m.w.N.).
  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84

    Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher

    Auszug aus BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 779/94
    Bezieht sich die Revision auf mehrere Ansprüche im prozessualen Sinn, so muß zu jedem Anspruch eine ausreichende Revisionsbegründung gegeben werden (vgl. nur BAG Urteil vom 29. Januar 1987 - 2 AZR 109/86 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Saisonarbeit, zu C I der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 559/90

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

    Auszug aus BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 779/94
    Unerheblich ist dagegen, ob der Erwerber die Leitungsmacht erst später ausüben will (vgl. etwa BAG Urteil vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - BAGE 68, 160 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAG Urteil vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAG Urteil vom 16. Februar 1993 - 3 AZR 347/92 - AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BGB-RGRK-Ascheid, 12. Aufl., § 613 a Rz 100 f., m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.06.1994 - 2 Sa 11/94

    Feststellung eines gegenwärtig bestehenden Rechtsverhältnisses; Übergang eines

    Auszug aus BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 779/94
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 22. Juni 1994 - 2 Sa 11/94 - wird zurückgewiesen, soweit das Landesarbeitsgericht den gegen die Beklagte zu 2) gerichteten Feststellungsantrag abgewiesen hat.
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